Mit Baggern wird versucht vollendete Tatsachen zu schaffen.
An der schwarzen Sulm im Bezrik Deutschlandsberg soll ein Kraftwerk errichtet werden und über eine Strecke von 12km Rohre mit 1m Durchmesser verlegt werden.
Die Schwarze Sulm ist eine der letzten Flüsse in Österreich die keinen regulierten Flusslauf haben, insgesamt sind nur noch 6% der gesamten Flüsse von Österreich in einem solchen Zustand.
Zusätzlich ist das Gebiet, in dem das Kraftwerk errichtet werden soll, ein Natura2000 Schutzgebiet…**

DEMO-INFO:
22.05.2013 – Beginn 18:00 – am Schwanberger Hauptplatz

Es gibt gratis Busse von Graz (Abfahrt um 16.45 Uhr Burgring) und von Wien, die von einer Partei fininaziert werden.  Um eine Anmeldung wird gebeten (steiermark@gruene.at)*

Entgegen der Darstellungen in den Medien geht es nicht einfach nur um die Errichtung eines kleinen Kraftwerks in einem Naturschutzgebiet – auch wenn das Abzapfen von Fließwasser gewaltige Auswirkungen auf eine der wenigen bisher unberührten Fließstrecken in Österreich hätte. Dahinter stecken jedoch klare wirtschaftliche Interessen von – wie klassisch am Land! – Großgrundbesitzern und Lokaladel. Zwei Projektpartner, darunter „Prinz“ Liechtenstein, wollen nicht nur ein Wasserkraftwerk errichten. In einem zweiten Schritt ist bereits die Einrichtung eines Trinkwasserkraftwerks geplant; das Trinkwasser soll dann gewinnbringend weiterverkauft werden. Typisch ist das Drüberfahren über die lokale Bevölkerung und über Anrainer_innen. Auch deshalb unterstützen wir den Protest, weil sich endlich Widerstand regt! Und zwar nicht nur medienwirksam von etablierten Parteien, sondern von Anwohner_innen und Basisaktivist_innen!

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*das schwarze radieschen als kollektiv empfiehlt eine kritische auseinandersetzung mit den am protest beteiligten parlamentaristischen politischen parteien und NGO’s.

** Zum rechtlichen Hintergrund zusammengefasst:
Das Kraftwerk Schwarze Sulm soll in einem Europaschutzgebiet (Natura 2000) errichtet werden. Bereits am 17. 10. 2007 stellte daher die Europäische Kommission fest, dass die Genehmigung des Wasserkraftwerks an der Schwarzen Sulm durch den Landeshauptmann vom 24. 5. 2007 eine Verletzung der Wasserrahmen-Richtlinie und der Natura 2000-Richtlinie darstellt. Der Vorteil der Energiegewinnung könne den Nachteil der Naturzerstörung nicht aufwiegen, sodass eine Verschlechterung des Gewässerzustand durch das Kraftwerk nicht zu rechtfertigen sei, so die Kommission. Diese Rechtsansicht der Kommission wurde in der folgenden Berufungsentscheidung des Umweltministeriums (BMLFUW) berücksichtigt, doch wurde diese europarechtskonforme Entscheidung vom Betreiber beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) bekämpft. Der VfGH erkannte die Einrichtung des berufenden Wasserwirtschaftlichen Planungsorgans als verfassungswidrig und hob die Berufungsentscheidung des BMLFUW am 16.03.2012 auf. Damit erlangte die alte – europarechtswidrige – Genehmigung wieder Gültigkeit. Bis jetzt haben es die Wasserrechtsbehörden des Landes und das BMLFUW nicht geschafft, den europarechtskonformen Zustand herzustellen und die Genehmigung des Kraftwerks mit rechtlichen Mitteln aus der Welt zu schaffen.

Mittwoch, 22.5. 18 Uhr: Protestkundgebung gegen den Kraftwerksbau in der schwarzen Sulm.

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